Reach Verordnung 1907/2006


Hinsichtlich der europäischen Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung

und Beschränkung chemischer Stoffe REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

bitten wir zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie und Aktionismus um Beachtung folgender Punkte:

 

Die MONTAN Gesellschaft VOSS mbH ist im Sinne der REACH Verordnung nachgeschalteter Anwender.

Wir liefern Walzstahlfertigerzeugnisse, die ggf. je nach Produkt in unseren Spaltbetrieben angearbeitet werden.

Eine eigene Registrierung müssen wir nicht durchführen.

 

Siehe dazu auch den „REACH Leitfaden für die Stahlindustrie“, herausgegeben von der Wirtschaftsvereinigung

Stahl im Stahl Zentrum, in der jeweiligen aktuellen Fassung.

 

Wir bitten daher von der Versendung individueller Fragebögen und der Zusendung von Meldungen Ihrer eigenen

individuellen Verwendung im Vorfeld abzusehen.

 

Es ist davon auszugehen, dass durch EUROFER sämtliche Verwendungen im Rahmen der Lieferkette berücksichtigt werden.

 

Bitte sehen Sie dazu auch die PDF Datei mit unserem Info Brief zu REACH.


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Reach Verordnung
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